Führerschein & Seminare

Führerschein & Seminare

Dein Weg zur Mobilität
Bei der Exeler Fahrschule bekommst du alles, was du für den Führerschein und deine berufliche Weiterbildung brauchst. Von Führerscheinen aller Klassen bis zu Seminaren für Berufskraftfahrer bieten wir dir praxisorientierte und flexible Kurse, die dich sicher und schnell ans Ziel bringen. Entdecke unser Angebot und starte noch heute!

Führerschein PKW

  • Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg, gebaut und ausgelegt von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
  • Auch mit Anhänger von mehr als 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
  • KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg und nicht mehr als 3.500kg des Anhängers.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur einer Ausdehnung der Klasse B, mit der man Kleinkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung fahren darf.
  • Ein Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist NICHT möglich. Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland) erlaubt. Auch mit Anhänger von mehr als 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.
Nahaufnahme vom Fahrschulauto
Fahrschulmotorrad

Führerschein Motorrad

  • Mindestalter: 24
  • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
  • Mindestalter: 18
  • Krafträder mit max. 35KW
  • Mindestalter: 16
  • Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11KW
  • Mindestalter: 16
  • Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11KW

Führerschein LKW

  • Mindestalter: 18
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg und bis zu 7.500 kg. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
  • Mindestalter: 18
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger von nicht mehr als 12.000 kg zulässige Gesamtmasse.
  • Mindestalter: 21
  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, die zur Beförderung von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind.
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
  • Mindestalter: 21
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Fahrschul LKW mit Anhänger
Nahaufnahme vom Fahrschulbus

Führerschein BUS

  • Mindestalter: 21
  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2 und A) die zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind und einer Länge von max. 8m.
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
  • Mindestalter: 21
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
  • Mindestalter: 24
  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2 und A) die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind.
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
  • Mindestalter: 24
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Führerschein Traktor

  • Mindestalter: 16 / 18
  • Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zweck mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h auch mit Anhänger.
  • Mindestalter: 16
  • Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zweck mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h auch mit Anhänger max 25 km/h.
Fahrschultrecker mit Anhänger
Nahaufnahme einer Hand, die einen schwarzen Marker hält, bereit, auf eine Tafel zu schreiben.

Aufbauseminar

Wer als Fahranfänger innerhalb der Probezeit bei gravierenden Verstößen erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar (ASF) verpflichtet werden.

Wird ein Aufbauseminar verhängt, ist dieses innerhalb einer festgelegten Frist (in der Regel 2 Monate) zu absolvieren. Sollte diese Frist verstreichen, ohne das Aufbauseminar absolviert zu haben, wird der Führerschein entzogen und erst wieder nach Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Dauer:

  • 4 Theorie Sitzungen von je 135 Minuten sowie eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten
Für weitere Informationen meldet euch gerne bei uns!

Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar (FES) soll mehrfach auffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.

Bei diesem Seminar kann ein Punkt abgebaut werden, wenn man weniger als 5 Punkte hat. Ein solches Seminar kann höchstens einmal in fünf Jahren besucht werden.

Dauer:

  • Verkehrspsychologische Teilmaßnahme, bei einem Psychologen besteht aus zwei Sitzungen à 75 Minuten.

Für weitere Informationen meldet euch gerne bei uns!

Fahrschultrecker mit Anhänger
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